#EnergySharing macht Energie deutlich billiger – Energiewendewissen 8

Windenergie Landkreis Northeim

Last Updated 14. Dezember 2023

Veröffentlich am 9.7.2022

Energy Sharing – Ich schenk dir Energie

Was ist Energy Sharing – und weshalb wir es dringend einführen sollten? #EnergySharing macht Energie deutlich billiger – Energiewendewissen.

#EnergySharing ermöglicht so etwas wie virtuelle Energiegemeinschaften. Menschen können sich also zusammenschließen und gemeinschaftlich Strom erzeugen und ihn gemeinsam nutzen und/oder gegenseitig teilen.

Beim BUND lesen wir: Potentiale von Energy Sharing entfesseln – Breite Allianz fordert Bundesregierung zum Handeln auf. Das Institut für ökologische Wirtschaftsförderung meldet: Energy Sharing Potenzialanalyse: Energy Sharing wäre enormer Beitrag zur Energiewende. Also, was ist Energy Sharing – und weshalb sollten wir es dringend einführen?

Es ist doch eigentlich normal, mein Nachbar hat einen Apfelbaum und wenn Ernte ist, schenkt er mir Äpfel. Ich hab einen Birnbaum und selbstverständlich bekommt er dann von mir Birnen. Dafür ist keine Rechnung fällig und es kommt auch niemand, der kontrollieren würde, wie viele Birnen ich geerntet habe und wie viele ich den Nachbarn geschenkt habe. Und nun denken wir das ganze mal mit elektrischem Strom…

Mit Solarenergie z.B. kann man heute Strom für ca. 6 bis 10 ct. die Kilowattstunde herstellen. Wenn ich nun zuviel Strom habe muss ich den Strom für derzeit 8,2 ct ins Netz einspeisen. Wir alle zahlen aber für den Strom aus dem Netz > 46 ct/kWh. Wie ist es dann wenn ich meinem Nachbarn den Strom für sagen wir 12 ct. verschenke? Schenken macht also doppelte Freude. Und genau das ist die Idee von Energy Sharing.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen Juli 22

Die Europäische Union hat Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (§ 22) mit einer Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 verankert. Die neue Bundesregierung hat die Umsetzung von Energy Sharing im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Im neuen Klimapaket der Bundesregierung, das gerade im Bundestag und nun im Bundesrat verabschiedet wurde, kommt Energy Sharing allerdings nicht vor. 

EnergySharing BBEnHier ein Beitrag in YouTube zum #EnergySharing vom Bündnis Bürgerenergie, auf YouTube anschauen.

Offener Brief des BBEn

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. hat am 9. März 2022 einen offenen Brief mit einem Aufruf an Robert Habeck, dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und stellvertretenden Bundeskanzler geschrieben. Hier der Text:

Breite Allianz macht auf die Potentiale von Energy
Sharing aufmerksam und zeigt die Handlungsoptionen für das Osterpaket auf – Berlin, 09.03.22

Sehr geehrter Herr Bundesminister,
alle hier unterzeichnenden Organisationen sind von den enormen Potentialen überzeugt, die Energy Sharing für eine beschleunigte und naturverträgliche Energiewende unter Beteiligung von Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen hat.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie zu verbessern und dabei Energy Sharing als ein konkretes Instrument benannt. Nun möchten wir Sie bitten, die historische Chance der großen EEG-Novelle im Osterpaket nicht zu verpassen und bereits jetzt einen gesetzlichen Rahmen für das Energy Sharing zu verankern. (Anmerkung: Das Osterpaket wartet inzwischen aug das nächste Ostern, #EnergySharing ist bis jetzt unbehandelt geblieben).
Wir appellieren deshalb an Sie, Ihr Versprechen ernst zu nehmen, die Bürgerenergie im Rahmen des europarechtlich Möglichen zu stärken. Dies meint nicht nur die Ausnahme von Ausschreibungen. Bei der Neuregelung der Definition der Bürgerenergiegesellschaft sollte auch das Energy Sharing von Anfang an mitbedacht
werden, da das Europarecht in beiden Fällen von den sog. „Erneuerbare-Energie Gemeinschaften“ spricht.
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine zeigt, welche Schwierigkeiten sich aus der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten ergeben. Vor diesem Hintergrund gewinnt der zügige dezentrale Ausbau Erneuerbarer nochmals an Wichtigkeit. Das beiliegende Papier erläutert Energy Sharing als ein bürger*innennahes, lokales
Energiekonzept mit dem Potential, den Ausbau der Erneuerbaren Energien unter Beteiligung der Menschen deutlich zu beschleunigen. Nur wenn viele Akteur*innen von Bürger*innen, Unternehmen bis hin zu Kommunen befähigt werden sich an der Energiewende zu beteiligen, kann dieses gesamtgesellschaftliche Projekt gelingen.
Wir freuen uns auf Ihre Antwort und stehen für Gespräche gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Gleichlautendes Schreiben ging an Steffi Lemke, Bundesumweltministerin für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Tja, das war im März, nun haben wir das späte faule Osterei erhalten, (mein letzter Artikel, Klimapaket beschlossen – das faule Osterei). Und in diesem Paket ist nichts vom Energy Sharing enthalten. Möglicherweise stellt sich in diesem besonders schweren Fall des Versagens folgende Frage:

Sind Ostereier oder Politiker faul?

Dazu schauen wir uns einige Abhandlungen in Wikipedia an. Dort heißt es unter:

Gerechtigkeit und Teilhabe

Energy Sharing ist eine Form der Bürgerbeteiligung an der Energiewirtschaft. Menschen und Gemeinschaften ohne eigenen Besitz an Immobilien und Flächen können mittels Energy Sharing die Nutzung erneuerbarer Energien mitgestalten und durch reduzierte Strompreise vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren. Dies fördert die Akzeptanz und damit Beschleunigung der Energiewende und ist ein Beitrag zur Demokratisierung der Energiewirtschaft. In Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften werden demokratische Strukturen und Aushandlungsprozesse gestärkt. Bürgerenergiegenossenschaften erhalten die Möglichkeit, ihre Mitglieder mit Ökostrom aus eigenen Anlagen zu versorgen. Energy Sharing eröffnet Möglichkeiten, die Erlöse aus der lokalen Wertschöpfung lokal zu halten und den ländlichen Raum miteinzubeziehen. Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können kommunale Flächen erschließen und zusätzliche Einnahmen für die Kommunen generieren. Damit werden Kommunen zu Akteuren der Energiewende und sorgen für eine breite Akzeptanz in der Kommune.

Akteursvielfalt und Dezentralisierung

Mit Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die das Konzept des Energy Sharing durch gemeinsame lokale Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energien umsetzen, werden neue Zielgruppen aktiviert, womit die Energiewende beschleunigt wird. Kleinteilige Flächen, die für Energiekonzerne wirtschaftlich unattraktiv sind, werden zusätzlich für die Energiegewinnung erschlossen. Privatpersonen sowie KMU erhalten mit Energy Sharing wirtschaftliche Anreize zu Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen. Durch Nutzung lokaler oder regionaler Energiequellen wird die Region unabhängiger von Energieimporten.

Sektorenkopplung und Ressourceneffizienz

Die für die Energiewende notwendige effiziente Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors wird durch Nutzung lokal erzeugter Elektrizität erleichtert. Lokale Wärmenetze mit Wärmespeichern sowie bidirektionales Laden von Batteriespeichern dienen der Einsparung von Ressourcen. Beispielsweise werden beim erzeugungsgerechten Laden von Elektroautos oder dem flexiblen Betrieb von Wärmepumpen dezentrale Flexibilitätspotenziale gehoben, womit der Bedarf an Regelleistung zur Sicherung der Versorgungsqualität in Stromnetzen reduziert wird. Durch an die lokale Stromerzeugung mittels intelligenter Zählertechnik angepasste lokale Laststeuerung können öffentliche Ausgaben für den Netzausbau und Entschädigungsleistungen zur Abregelung von Anlagen im Falle eines Netzengpasses reduziert werden. Dies führt beim Endverbraucher zu geringeren Netznutzungsentgelten und damit niedrigerem Strompreis.

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung schätzte im März 2022 für Deutschland ein, dass Energy Sharing 42 % bzw. 35 % der Ausbauziele für erneuerbare Energien (des Koalitionsvertrags von November 2021 bzw. des Bundeskabinetts von April 2022) bis 2030 beitragen kann.

Rechtlicher Rahmen

Der Grundgedanke von Energy Sharing ist in Art. 22 der europäischen Erneuerbare-Energien-Rlichtlinie (EE-RL) verankert. Die dort genannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EE-Gemeinschaften) dürfen nach EU-Recht aus eigenen, regionalen Anlagen Erneuerbare Energie produzieren, verbrauchen, speichern und verkaufen sowie die innerhalb der EE-Gemeinschaft produzierte Erneuerbare Energie gemeinsam nutzen, also das so genannte Energy Sharing. Gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) vom 11. Dezember 2018 mussten die Mitgliedsstaaten bis 30. Juni 2021 sicherstellen, dass die Rechte der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in nationales Recht umgesetzt sind.

Diese Umsetzung in nationales Recht ist in unterschiedlichem Maße geschehen, wie Studien aus den Jahren 2019 und 2021 zeigen.

In Belgien (Flandern), Italien, Portugal und in den Niederlanden ist Energy Sharing rechtlich geregelt, in Lettland, Spanien und Polen teilweise, während in Deutschland und Norwegen Energy Sharing rechtlich bisher nicht geregelt ist. Die Umsetzung des Energy Sharing in Polen, Portugal, Spanien, Italien und Österreich wird in einer Studie aus dem Jahr 2020 detailliert dargestellt.

Bisher existiert im deutschen Recht (im EEG oder EnWG) weder eine eindeutige rechtliche Definition für EE-Gemeinschaften noch ein förderlicher Rahmen für Energy Sharing. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) hat am 6. August 2021 Beschwerde bei der Europäischen Kommission über einen Verstoß gegen das EU-Recht durch die Bundesregierung Deutschland eingereicht und fordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.

Der Koalitionsvertrag der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP infolge des Ergebnisses der Bundestagswahl 2021 gebildeten Regierung sieht erstmals die Schaffung der Rahmenbedingungen für ein Energy Sharing in Deutschland vor, um „die Bürger-Energie als wichtiges Element für mehr Akzeptanz“ zu stärken.

Energy Sharing soll als neue Veräußerungsform in Anlehnung an die derzeitige Marktprämie im EEG verankert werden. Zusätzlich sollen Mitglieder von EE-Gemeinschaften für Strom, den sie aus Anlagen ihrer EE-Gemeinschaft beziehen, Vergünstigungen bei Netzentgelten, Steuern und Umlagen erhalten – sofern ihre EE-Gemeinschaft die notwendigen Kriterien erfüllt.

Im EEG 2023 wird die Bürgerenergiegesellschaft (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft) definiert, die auch für das Energy Sharing berechtigt sein soll. Für den finanziellen Anreiz zum Energy Sharing gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Reduktion der Stromnebenkosten oder die Zahlung einer Prämie (wie in Österreich) oder eine Förderung (wie in Italien). Es wird damit gerechnet, dass ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3000 kWh jährlich 117 Euro Stromkosten sparen kann. Zitat Ende.

Der Knackpunkt: #Energiesystemkonflikt.

Allein das, was in Wikipedia alles an Vorteilen für alle Bürger beiim Energy Sharing aufgeführt wurde, ist so immens, dass wir nicht umhinkommen, zu fragen: Wer war da an der Arbeit und welche Interessen wurden und werden hier vertreten? Die der Bürger mit Sicherheit nicht. Intelligenter müsste man eigentlich auch fragen, wer und wie wurde das Energy Sharing eigentlich in der EU durchgesetzt, war das ein Glücksgriff?

Wenn Staaten es allerdings bereits umgesetzt haben, treten noch viel mehr Fragen auf. Dass die alte Bundesregierung das ganze torpediert hat, ist erklärlich unter schwarz/gelb. Wer aber bremst nun unter Robert Habeck? Klar sollte jedem sein, diese Vorlage bedeutet viel mehr als das was wir in Wiki lesen können.

Damit werden die Forderungen von Hermann Scheer auf sehr einfache Weise beschrieben. Andererseits wird ebenso klar, die Energiewende ist das große Bürgerprojekt, in dem Energiekonzerne keine Chance mehr haben die alten Wege weiter zu beschreiten. Und mit Energy Sharing würde sich die Energiewende gewaltig beschleunigen und käme zu dem Punkt, wo sie nicht mehr gebremst werden kann. Die Bremser sitzen dort, wo wir den #Energiesystemkonflikt finden.

Sonnige Grüße
Klaus Müller

Blogger für Klimaschutz und Energiewende
Energiewende-Rocken und eemag


Quellen:

Photovoltaik Einspeisevergütung: Das ändert sich 2023

Offener Brief BBNe

Konzeptionspapier BBNe

Energy Sharing: Nachbarschaftlich geteilter Strom, EWS Schönau

Energy Sharing, Wikipedia

Energy Sharing: Geht so unabhängige Energie aus Erneuerbaren?

NEUE STUDIE: WIE HAUSHALTE VOM „ENERGY SHARING“ PROFITIEREN

Institut für ökologische Wirtschaftsforschung: Energy Sharing Potenzialanalyse: Energy Sharing wäre enormer Beitrag zur Energiewende

Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

#Energiesystemkonflikt

 

 

 


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