Klimaklage: Es geht weiter! 1

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Last Updated 30. Juli 2020

Gastbeitrag des SFV aus dem Solarbrief 2/2020

SFV-Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik wegen unzureichender Abwehr des Klimawandels

www.klimaklage.com

Am 15. Juni reichten Frau Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verfassungsrecht) und Prof. Felix Ekardt (Rechtswissenschaftler) zu unserer Klimaklage eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Anlass hierfür waren eingegangene Gegenstellungnahmen der Bundesregierung und des Bundestags sowie die zwischenzeitlich geänderte bundesdeutsche Klimaschutz-Gesetzgebung.

Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen und die Klimaschutzverpflichtungen einzuhalten, müsste Deutschland die Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf Null bringen und mit der Rückholung von Treibhausgasen beginnen. Doch davon sind wir noch weit entfernt. Aktuelle Hinweise der Klimawissenschaftler und des Deutschen Wetterdienstes legen sogar nahe, dass die
1,5°-Erwärmung bereits überschritten ist. Der Rückgang der Emissionen muss also viel schneller gehen. Die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie werden massiv untergraben.

Die Juristen bekräftigten in ihrem Schriftsatz detailliert und faktenreich, dass die energiepolitischen Zielsetzungen im neuen Klimaschutzgesetz (KSG) der Bundesregierung völlig unzureichend sind, um das völkerrechtlich verbindliche Parisabkommen einzuhalten. Selbst die eigens von der Bundesregierung bestellten Fachgutachter des Bundesumwelt- und des Bundeswirtschaftsministeriums sowie die Stellungnahme
des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) kämen zu keinem anderen Ergebnis. „Eine Konkretisierung und deutliche Verschärfung der deutschen Klimaschutzziele ist dringend erforderlich“, so der SRU. Die nationalen Verpflichtungen werden mit dem Klimapaket der Bundesregierung weiterhin nicht eingehalten.

Auch die von der Bundesregierung und dem Bundestag vorgetragenen Gegenargumente wurden von Frau Dr. Heß und Prof. Ekardt umfassend widerlegt.

Die aktuelle Stellungnahme finden Sie hier:
https://klimaklage.com/wp-content/uploads/2020/06/20200615-FE-FHJW-Erwiderung-BVerfG-Endfassung.pdf

Hintergründe zur Klage und Stellungnahme

Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vielen Einzelklägern haben im November 2018 Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

Das Gericht hat im August 2019 mit einem Schreiben des Ersten Senats Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Gelegenheit gegeben, bis Mitte November zur Klage Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des Bundestages erfolgte im Januar 2020, die der Bundesregierung ging Ende Februar beim Bundesverfassungsgericht ein. Beide Schriften sind nicht öffentlich. Die Argumente der Gegenseite werden jedoch in der aktuellen Stellungnahme umfassend dargelegt und analysiert.

Mehr zur Klimaklage:
https://klimaklage.com
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Wie nachdrücklich müssen Klimaforscher noch werden, damit die Politik entschlossen handelt? Lassen Sie uns miteinander hoffen, dass die punktgenaue Recherche unserer Rechtsanwälte das  Bundesverfassunggericht überzeugt, unsere Klage öffentlich zu verhandeln und eine positive Entscheidung für schnellstmöglichen, umfassenden Klimaschutz anstößt. Denn was es jetzt braucht ist entschlossenes Handeln, weit über den zeitlichen Horizont der Erfahrungen mit der Corona-Krise hinaus. In der Klageschrift und auch in der derzeitigen Stellungsnahme stecken zahlreiche Rechtsanwaltsstunden, die wir ausschließlich aus Spenden finanzieren. Wenn auch Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, dann freuen wir uns über Ihre Spende.

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Sachverständige beklagen unzureichende Ziele im deutschen Klimaschutzgesetz

Zusammenfassende Infos aus unserer aktuellen Stellungnahme zur Klimaklage
Von Ezgi Arat

Ende 2019 wurde ein neues Klimapaket der Bundesregierung unter dem Titel „Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verkündet. [1] Anlass hierfür ist die Verfehlung der deutschen Klimaschutzziele für 2020, was zu erheblichen Belastungen für den Bundeshaushalt infolge von Zahlungspflichten für die Zielverfehlung gegenüber der EU führt. Der Zweck des KSG ist die Gewährleistung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels. Hierin wird eine Treibhausgasminderung von mind. 55 % bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 vorgeschrieben.

Die Bundesregierung hat für das Klimaschutzprogramm 2030 die Überprüfung der Gesamtminderungswirkung des Programms durch jeweils einen Gutachter des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Auswertung liegen nun vor und werden im Folgenden auszugsweise zitiert, um einen Einblick zu verschaffen.

Das BMWi kommt zu dem Ergebnis, dass mit den vorliegenden Maßnahmen des Klimaschutzprogramms die Reduktionsziele des KSG (nationale Klimaschutzziele) in allen Sektoren bis auf den Sektor Abfallwirtschaft verfehlt werden. Die bis zum Jahr 2030 angestrebten Emissionsminderungen von 55 % und die für verbindlich erklärte Minderungsquote werden schon in der rein theoretischen Bewertung nur zu 95 % erreicht. In dem Betrachtungsszenario mit Berücksichtigung des Klimaschutzprogramms verringern sich die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 nur um 52,2 % gegenüber dem Basisjahr 1990. [2]

Das Ergebnis des BMU ist, dass eine Treibhausgasminderung von rund 32,6 % im Jahr 2020 zu erwarten ist, womit das Ziel der Bundesregierung (Minderung von 40%) nicht erreicht wird. Im Jahr 2030 soll sich eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 51,0 % ergeben, womit das Klimaziel der Bundesregierung von einer Minderung um mindestens 55 % verfehlt wird. Im Jahr 2035 bewirkt das Klimaschutzprogramm eine Minderung der Treibhausgasemissionen um nur 59,6 %. [3] Im BMU-Gutachten wird die Zielsetzung an Hand der Sektoren und gesamtheitlich ausgewertet: “Während in der Energiewirtschaft die Zielverfehlung
vor allem durch Kohleausstieg und einen optimistisch angenommenen Ausbaupfad erneuerbarer Energien im Zeitverlauf abnimmt (…), steigt die Zielverfehlung im Gebäudesektor und im Verkehrssektor deutlich an. (…) Damit wird deutlich, dass trotz der Einführung einer CO2-Bepreisung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) (…) die Maßnahmen in diesen beiden Sektoren nicht ausreichen, um die jeweiligen Ziele zu erfüllen. (…) [und] die bisher im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den vorgesehenen Zielpfad bis 2030 zu erreichen. (…) Die gesamte Zielverfehlung beträgt 194 Mio. t CO2e im Referenzszenario, 68 Mio. t CO2e im Szenario Klimaschutzprogramm 2030 (jeweils ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)).” [3]

Dem Klimaprogramm 2030 und den darin vorgesehenen Einzelmaßnahmen selbst sind keine Emissionsreduktionsprognose mit entsprechenden Zahlen zu entnehmen. Somit bleibt völlig offen, welchen Beitrag diese konkret zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Reduktionsverpflichtungen haben. Konkrete Zahlen der Minderungsbeiträge wurden offenbar aus dem ursprünglichen Entwurf des Klimaschutzprogramms entfernt, was die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit vollständig einschränkt.

Im Umweltgutachten des Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) kommt man zu folgender Schlussfolgerung: “Die deutsche Klimapolitik leidet unter einer Umsetzungslücke. So wird Deutschland voraussichtlich sein nationales Klimaziel verfehlen, den Treibhausgasausstoß bis 2020 um 40 % im Vergleich zu 1990 zu senken. Auch seinen europäischen Verpflichtungen wird Deutschland damit nicht gerecht werden. Obwohl es nicht an politischen Bekenntnissen zu den deutschen und europäischen Klimazielen 2020 mangelte, wurde auf eine sich wiederholt abzeichnende und immer wieder projizierte Zielverfehlung nicht angemessen reagiert und es wurden keine ausreichenden zusätzlichen Maßnahmen ergriffen. Hier spiegelt sich im Bereich der Klimapolitik die auch in anderen umweltrelevanten Bereichen zu konstatierende Lücke zwischen dem abstrakten Bekenntnis zu planetaren Grenzen als Leitplanken des politischen Handelns und dem konkreten Ambitionsniveau von politischen Strategien und Programmen.” [4]

Damit reihen sich diese Gutachten in die Reihe des IPCC-Berichtes 2018, in welchem konstatiert wird, “dass das verbleibende Restbudget knapp ist und nur eine kurze Zeitspanne verbleibt, um die Emissionen weltweit auf ein Netto-Null-Niveau zu senken und damit Treibhausgasneutralität zu erzielen”. [5]

Auf dieser Grundlage ruft auch der SFV zu Aktivismus und politischem Handeln auf, um die jahrelangen Irrwege der Politik noch rechtzeitig in die richtige Bahn zu lenken.

Quellen und Verweise

[1] Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, 15. November 2019,
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0601-0700/0606-19.html

[2] Energiewirtschaftliche Projektionen und Folgeabschätzungen 2030/2050 – Dokumentation von Referenzszenario und Szenario mit Klimaschutzprogramm 2030, 10. März 2020,
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/klimagutachten.html, Seite 12

[3] Umweltbundesamt, Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030, März 2020,
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgasminderungswirkung-klimaschutzprogramm-2030

[4] „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“, betreffender Teil 2 „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“, 14.5.2020, Umweltgutachten 2020: Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa

[5] IPCC (2018b): Global Warming of 1.5 °C. https://www.ipcc.ch/report/sr15/ (12.12.2018); Rockström, J., Gaffney, O., Rogelj, J., Meinshausen, M., Nakicenovic, N., Schellnhuber, H. J. (2017): A roadmap for rapid decarbonization. Science 355 (6331), S. 1269– 1271. ROCKSTRÖM et al. 2017)

Foto: Markus Spiske on Unsplash


Neues von der Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik wegen unzureichender Abwehr des Klimawandels des Solarenergie Fördervereins.


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