Wieder 2 Jahre vergeudet ohne Klimaschutz – Verfassungsklage

yHBAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA

Last Updated 13. Mai 2020

Die nächste Verfassungsbeschwerde – Klimaklage

Gern veröffentliche ich den Newsletter von BSW-Solar, dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

52 GW-Solardeckel

Solardeckel: BSW initiiert Verfassungsbeschwerde – Unterstützer gesucht!

Zwar gibt es dank des konzertierten Branchenengagements der letzten Monate kaum noch jemanden, der sich nicht dafür ausspricht, den „Solardeckel“ im EEG endlich abzuschaffen, doch noch wackelt dieser bestenfalls. Angesichts der vorerst weiter ausbleibenden konkreten gesetzgeberischen Aktivitäten der Bundesregierung zur Beseitigung des 52 Gigawatt-Deckels initiiert der BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. jetzt eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Hintergrund dieser Verfassungsbeschwerde ist die existentielle Bedrohung der Förderbeschränkung für viele Unternehmen sowie der Sachverhalt, dass die Bundesregierung eine im EEG 2017 gesetzlich festgelegte Verpflichtung eingegangen war, rechtzeitig eine Anschlussregelung für die Solarförderung vorzulegen.

Vor drei Jahren hatte der BSW bereits für eine ersatzlose Streichung des Förderdeckels gestritten, konnte im Bundestag aber nur einen Teilerfolg dahingehend erzielen, dass auktionierte PV-Systeme > 750 kWp von der Deckelung befreit wurden und für kleinere Solarstromanlagen die folgende Formulierung in §49 Abs. 6 Eingang fand: „Die Bundesregierung legt rechtzeitig vor Erreichung des in Absatz 5 bestimmten Ziels einen Vorschlag für eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vor.“

BSW-Ziel ist es nun, die Bundesregierung durch eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor Erreichen des 52 GW-Deckels dazu zu veranlassen, unverzüglich einen „Vorschlag für eine Neugestaltung der bisherigen Regelung“ vorzulegen. Entsprechend der im Herbst 2019 bereits erreichten Beschlussfassung des Bundeskabinetts sollte es sich dabei um eine ersatzlose Streichung des 52 GW-Deckels handeln.

Da keine Verbände, sondern nur Unternehmen beschwerdebefugt sind, die selbst durch die Untätigkeit der Bundesregierung betroffen sind, werden ein, zwei typische Unternehmer der Branche stellvertretend für die Solarwirtschaft die Beschwerde einlegen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. wird die Verfassungsbeschwerde fachlich, öffentlich und politisch begleiten und hat zur professionellen Flankierung eine Berliner Fachanwaltskanzlei beauftragt.

Bitte um Unterstützung
­
­Wo benötigen wir Ihre Unterstützung bei der Verfassungsbeschwerde?
­
­Wir möchten Sie herzlich bitten, in Abwägung der Dringlichkeit des Sachverhalts folgende zwei Punkte zeitnah wohlwollend zu prüfen und uns dazu bis Mitte der Woche Feedback zu geben:

Kostenübernahme
Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde anfallen, möchte der Bundesverband Solarwirtschaft übernehmen, kann diese aber nicht aus seinem regulären Haushalt decken. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um eine großzügige finanzielle Beteiligung durch Ihr Unternehmen. Bitte teilen Sie uns am besten noch heute durch Rücksendung des unten stehenden Formulars verbindlich mit, mit welchem Betrag Sie sich an der Brancheninitiative beteiligen werden, um die Kosten der Kanzlei und der begleitenden Koordination und Öffentlichkeitsarbeit zu finanzieren.

Sollte mehr Geld zusammenkommen als erforderlich, so werden die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes mit der Zielsetzung eingesetzt, den 52 GW-Deckel möglichst schnell zu Fall zu bringen und den Photovoltaik-Ausbau in den kommenden Jahren in Deutschland weiter zu erhöhen.

Betroffenheit bestätigen
Mit der angestrebten Verfassungsbeschwerde und dem gleichzeitig verfolgten Eilrechtsschutzbegehren wollen wir ergänzend belegen, dass es sich bei der vom Kläger vorgebrachten Grundrechtsbetroffenheit im Zusammenhang mit seinem Geschäftsbetrieb und dessen Existenzgefährdung keineswegs um einen Einzelfall handelt, sondern dass weitere zahlreiche Solarunternehmen der gesamten Branche innerhalb der Wertschöpfungskette ebenso betroffen sind. Bitte prüfen Sie mittels Lektüre der folgenden Zeilen, ob Sie ebenfalls eine existentielle Gefährdung Ihres Unternehmens bezeugen können.

Wir möchten in der Verfassungsbeschwerde gerne auf konkrete weitere Unternehmen der Solarbranche Bezug nehmen, um dem Bundesverfassungsgericht eine breite Branchenbetroffenheit anschaulich zu verdeutlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, kommt für entsprechende Darlegungen die Bezugnahme auf Unternehmen in Betracht, deren zentrales Geschäftsfeld die Planung und Installation von PV-Anlagen im Bereich bis zu 750 kW ist oder die in der entsprechenden Modulherstellung tätig sind bzw. Zulieferungen übernehmen.

Ausschlaggebend für die Eignung der Darlegungen ist eine wahrheitsgemäße Erklärung des jeweiligen Unternehmens, dass, sollte eine Öffnung des 52-GW Solardeckels nicht vor dessen „Volllaufen“ erfolgen, die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens unmittelbar gefährdet ist. Von einer solchen wirtschaftlichen Existenzgefährdung kann nach Dafürhalten der uns beratenden Kanzlei vor Gericht i. d. R. dann ausgegangen werden, wenn voraussehbar mehr als 50 Prozent des gesamten Geschäftsbetriebes/Umsatzes des Unternehmens – nicht: eines Geschäftszweiges! – wegfallen.

Wir möchten gerne im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde eine möglichst umfangreiche Liste von Unternehmen in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einbringen und benötigen dazu die folgende wahrheitsgemäße Erklärung Ihres Unternehmens, dass eine Existenzgefährdung vorliegt. Eine Nachweisführung durch Auftrags- und Umsatzdaten ist dafür nicht nötig. Sollte der Aspekt der Branchenbetroffenheit allerdings in der Verfassungsbeschwerde einen größeren Stellenwert einnehmen, freuen wir uns selbstverständlich, wenn Sie sich in der Folge auch bereit erklären können, die Existenzgefährdung durch Auftrags-/Umsatzdaten – unter Wahrung des Geheimnisschutzes – nachzuweisen. Aus der Abgabe der Erklärung folgt selbstverständlich nicht die Zustimmung zur Offenlegung Ihrer Unternehmensdaten, dies erfolgt ausschließlich freiwillig durch Sie, sollte es wie beschrieben darauf ankommen.

Für die Verfassungsbeschwerde besonders dienlich ist es, wenn das ausfallende Geschäftsfeld der PV-Anlagenerrichtung bis 750 kW nicht durch sonstige bestehende unternehmerische Tätigkeiten innerhalb Ihres Unternehmens ausgeglichen werden kann, da anderenfalls die eindeutige Grundrechtsbetroffenheit (ggf.) nicht vorliegt. Wir bitten Sie, dies im Hinblick auf Ihr Unternehmen kritisch zu prüfen und die unten stehende Erklärung nur abzugeben, wenn Ihr Unternehmen ohne die EEG-Förderung wie beschrieben insgesamt gefährdet ist.

Selbstverständlich behandeln wir die Namen der Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung bitte bis spätestens 13. Mai zeichnen, vertraulich und verwenden diese nur für den nicht öffentlichen Anhang zur Beschwerdebegründung, keinesfalls aber für die flankierende Öffentlichkeitsarbeit.


Energiewende-Rocken hofft, dass es zu dieser Verfassungsklage kommt denn bereits seit 2 Jahren steht das Thema Solardeckelung im Raum und das sind 2 vergeudete Jahre für den Klimaschutz.

Sonnige Grüße

Klaus Müller
Energiewende-Rocken und eemag


Unser Service, wenn Du diesen Artikel teilen möchtest, einfach kopieren:

Energiewende-Rocken hofft, dass es zu einer weiteren Verfassungsklage kommt denn bereits seit 2 Jahren steht das Thema Solardeckelung im Raum und das sind 2 vergeudete Jahre für den Klimaschutz.
https://t1p.de/sbwg

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert