Klimaklage vor Gericht gescheitert – Haben wir jetzt verloren?

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[Spoiler] Hinweis auf eine zweite Klimaklage weiter unten im Beitrag...

Die Frankfurter Rundschau berichtet gestern am 31.10.2019

Greenpeace scheitert mit Klimaklage

Umweltschützer wollten Regierung zu mehr Ehrgeiz im Kampf gegen Erderwärmung zwingen.

Unter großem öffentlichen Interesse hat das Berliner Verwaltungsgericht eine Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen die Bundesregierung abgewiesen. Zur Begründung gab das Gericht am Donnerstag an, die Klage sei unzulässig, weil es den Klägern an der Klagebefugnis fehle. Greenpeace hatte gemeinsam mit drei Ökobauernfamilien aus Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geklagt, die ihre Grundrechte wegen einer „verfehlten Klimapolitik“ verletzt sehen. Bereits heute seien die Landwirte von der Erderhitzung betroffen.

Die Kläger wollten erreichen, dass der deutsche CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt wird. Aktuell ist eine Senkung des Ausstoßes auf 32 oder 33 Prozent absehbar, womit die Bundesregierung das ursprüngliche Ziel voraussichtlich frühestens 2023 erreicht. Es sei keine Grundlage ersichtlich, aus der sich eine Pflicht der Regierung zum geforderten Handeln ergebe, erklärten die Berliner Richter jedoch bei der Urteilsverkündung vor zahlreichen Zuschauern im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt.

Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen zeigte sich nicht enttäuscht vom Urteil. Das Gericht habe „grundsätzlich zugestimmt, dass der Klimaschutz auch einklagbar ist“, sagte sie. „Es handelt sich eben nicht um einen rein politischen Entscheidungsspielraum“, betonte Verheyen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ die Kammer die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Ob Greenpeace und die Landwirte Berufung einlegen werden, gab Verheyen noch nicht an.

Der Tagesspiegel berichtet:

Gericht weist Klimaklage gegen Bundesregierung ab

"Das Gericht argumentierte, die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, dass die Maßnahmen der Regierung völlig ungeeignet und unzulänglich gewesen seien und deshalb ein Verstoß gegen das sogenannte Untermaßverbot vorliege. Wenn 2020 eine Reduzierung der Emissionen um 33 statt 40 Prozent erreicht werde und das Klimaziel 2020 erst drei Jahre später erfüllt werden sollte, genüge dies nicht für die Annahme, die bisherigen Maßnahmen seien völlig unzureichend.
Das Ziel von 40 Prozent stelle nicht das verfassungsrechtlich absolut gebotene Minimum an Klimaschutz dar. Der Regierungs-Beschluss sei eine politische Absichtserklärung gewesen, der aber keine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung habe, auf die sich die Kläger berufen könnten.

Auch aus der Lastenteilungsentscheidung der EU ergebe sich keine unbedingte Verpflichtung, die Reduzierungsziele ausschließlich durch Maßnahmen im eigenen Land einzuhalten, erklärte das Gericht. Vielmehr sei es bei Verfehlen des Ziels zulässig, überschüssige Emissionsberechtigungen von anderen EU-Mitgliedstaaten zu erwerben." so der Tagesspiegel.

Umweltministerium gibt sich gelassen
Das Bundesumweltministerium sieht im Zurückweisen der Klage keinen Rückschlag für den Klimaschutz. „Es wurden heute Rechtsfragen geklärt, keine politischen Fragen“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. „Die Kläger und uns eint dasselbe Ziel: eine Klimapolitik, mit der Deutschland seine Klimaziele wieder erreicht“, hieß es. Daran arbeite die Bundesregierung.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch hat die Verantwortung der Politik betont. „Das Klimaschutzgesetz wird uns allen Beine machen - was die Einhaltung der Klimaziele angeht." Weiter sagte er:. „Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, macht sie uns deutlich, welche Verantwortung Regierung und Parlament haben.“

Die klimapolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lisa Badum, bezeichnete das Verfahren in Berlin als „ein Armutszeugnis für die Klimapolitik der Bundesregierung“. „Wenn wir in Zukunft auf unseren Feldern nicht mehr genug Nahrungsmittel anbauen können, wissen wir ja, bei welcher Regierung wir uns bedanken können."

Kritik von den Linken
Auch von der Linken gab es Kritik. „Das heutige Urteil zeigt: Klimaschutz und Klimaschutzziele müssen als Recht verbindlich und einklagbar sein“, sagte der Klimapolitiker Lorenz Gösta Beutin. Die Regierung halte ihre eigenen Klimaziele seit Jahren nicht ein.

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag von Greenpeace wird das Ziel von 2020 erst mit etwa fünf Jahren Verspätung erreicht werden können - daran ändert den Experten zufolge wohl auch das jüngst vereinbarte Klimapaket nichts. „Das ist auf jeden Fall viel zu spät“, sagte Rechtsanwältin Verheyen."

Greenpeace selbst wertet den Ausgang aber eher positiv

Zwar beklagt man dass das Gericht zu schnell und oberflächlich über die Klagegründe gegangen ist, aber diese durchaus als berechtigt angesehen habe. Nur fände man keine Rechtsgrundlage dafür. Und es ist davon auszugehen, dass man in Berufung gehen werde.

Hier die aktuelle Stellungnahme von Greenpeace.

Nicht die einzige Klage

Aber Greenpeace mit ihren Einzelklägern sind nicht die einzigen die Klagen. Auch der SfV - Solarenergie Förderverein Deutschland e.V.  klagt zusammen mit dem BUND und einigen Einzelklägern.

Über die Klage schreibt der SfV:

Die Hitzesommer 2018 und 2019 haben uns zu spüren gegeben, welches Ausmaß die Klimakrise haben kann: Waldbrände, Ernteausfälle, Regenfluten, Dürreperioden, lebensgefährliche Temperaturen, Abrutschen riesiger Gletscher, usw.

Viele dieser Auswirkungen hätten vermieden werden können. Bereits 1994 haben die Staaten der Welt die menschengemachte Klimaerwärmung als ernstes Problem bezeichnet und sich mit dem ersten internationalen Vertrag zum Handeln verpflichtet. Weitere Klimaverträge folgten 1997 und 2015. Demnach sollte der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2040 weltweitauf Null reduziert werden. Tatsächlich sind die Emissionen seither kontinuierlich gestiegen – auch in Deutschland. Die technischen Lösungen liegen schon lange auf dem Tisch – der politische Wille fehlt!

Wenn wir jedoch die noch fataleren Konsequenzen der Klimakrise verhindern wollen, ist ein sofortiges und entschlossenes Einhalten der Klimaziele erforderlich. Gerichte können die Politik zum Handeln zwingen. Deshalb klagen wir!

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. hat am Freitag, den 23. November 2018 eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen das Unterlassen geeigneter gesetzlicher Vorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels durch die Bundesrepublik Deutschland.
Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
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Prof. Dr. Volker Quaschning

„Die Folgen für die kommenden Generationen werden katastrophal sein. Aber auch meine Generation wird zunehmend durch die Folgen des Klimawandels betroffen sein.“

Dr. Thomas Bernhard

„Ich bin in Deutschland als Arzt tätig und weiß auch hier von den Bedrohungen durch Extremwetterereignisse mit Unfalltoten, Hitzezeiten mit Anstiegen von Herzinfarkten, oder neuen Infektionserkrankungen wie z.B. durch Ansiedeln der Tigermücke als Überträger.“

Johannes Jung

„Der Temperaturstress gefährdet die Gesundheit der Menschen, ihre Ernährungsgrundlagen und das friedliche Zusammenleben. Immer mehr Menschen werden aus ihrer Heimat vertrieben, weil ihnen auf Grund von Dürren und Extremwetter die Lebensgrundlagen entzogen werden.“

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Prof. Dr. Daniel Kray

„Die Chancen sind hoch, dass meine Kinder und meine Familie bei dem aktuell eklatant unzureichendem Klimaschutz der Bundesregierung zu Schaden kommen und mit Leib und Leben bedroht sind. … Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, dass sie wissenschaftliche Fakten von Tausenden von Wissenschaftlern im aktuellen IPCC-Bericht ignoriert und Kohlekraftwerke und Verbrennungsmotoren weiter qualmen lässt. Dabei sind die erneuerbaren Energien als Alternative günstiger, umweltfreundlicher und schaffen mehr Arbeitsplätze.“

Wolf von Fabeck

„Die Entwicklung zu ständig steigenden Temperaturen und immer stärkeren Extremwetterausbrüchen ist kaum noch aufzuhalten. Kalifornien zeigt, wie es gehen kann. Erst jahrelange ausdörrende Trockenheit, dann nicht endende Hochtemperaturen, schließlich zufällige Brandausbrüche, die von heißen Stürmen weiter angefacht werden und sich zu unentrinnbaren Brandkatastrophen entwickeln.“

Andreas Sanders

„Auf lange Sicht geht es nicht um die Frage ob die Erde weiter existieren wird. Es geht darum, ob wir Menschen als Lebensform eine Zukunft auf der Erde haben – oder wir uns selbst abschaffen und viele weitere Spezies mit uns reißen.“

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Josef Göppel

„Ich habe mich der Beschwerde angeschlossen, da die Bundesregierung ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen nicht umsetzt. Deutschland fällt sogar immer weiter zurück, Beschlüsse werden nicht ernst genommen.“

Emanuel und Ella-Marie Kirschstein

„Als Eltern hat man den instinktiven Drang, seinem Kind ein gutes Leben zu ermöglichen. Dies lässt sich jedoch nicht realisieren, wenn Deutschland nicht endlich aufwacht. Wir möchten uns daher – von unserer Tochter oder von wem auch immer – nicht irgendwann vorwerfen lassen, nichts unternommen zu haben. Die Verfassungsbeschwerde ist zumindest ein erster Schritt, sich gegen das Unterlassen der Gesetzgebung zu wehren.“

Hannes Jaenicke

„Ich habe mich der Klimaklage angeschlossen, weil in Deutschland zwar ausgiebig von Klima- und Umweltschutz geredet, aber so gut wie nichts unternommen wird. Die Auto-, Energie-, Agrar-, Chemie-, Pharma-, Banken-Lobby verhindert mit allen Mitteln und sehr erfolgreich, dass unsere Regierung verantwortungsvolle Umwelt-Politik betreibt. So bleibt uns Bürgern offenbar nur der Rechtsweg, um sich gegen die Lobbykratie und ihre Gängelung der Politik zur Wehr zu setzen.“

Die Frage der Moral - #Klimatribunal

Meine Meinung: Wir  wissen seit 60 Jahren, dass der Klimawandel eine ernsthafte Bedrohung ist. Wir haben zig Klimagipfel abgehalten - weltweit. Seit 15 Jahren ist das Thema immer wichtiger geworden. Medien berichteten unermüdlich. Nun sind wir an einem Punkt angekommen, wo unsere Not immer offensichtlicher wird. Wir müssen Handeln - es gibt keine Alternative. Und gefragt ist jetzt die Politik. Gefragt sind die Macher, gefragt ist die Gesetzgebung. Jeder, der in seiner Position jetzt kneift und ausweicht, der nachweislich immer gekniffen hat und ausgewichen ist, der ist moralisch schuldig. Es geht nicht mehr um Unwissenheit. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt man und jeder der falsch herum in die Einbahnstraße einbiegt, kann vor Gericht nicht erwarten, dass die Ausrede, er hätte das Schild nicht gesehen, irgend etwas an dem Urteil ändern würde.

Beim Klima biegt die Bundesregierung gerade falsch herum in eine Einbahnstraße ein. Das verheerende Urteil aber wird die Physik sprechen. Mit dem Klimawandel kann man nicht verhandeln. Jeder muss das wissen.

Sonnige Grüße

Euer Klaus Müller
Energiewende-Rocken

 

 

 

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