Wesentliche Defizite des geplanten Kohleausstiegsgesetzes – S4F

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Last Updated 2. Juli 2020

Scientists for Future: Wesentliche Defizite des geplanten Kohleausstiegsgesetzes KVBG-E

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26.06.2020 – Die Bundesregierung plant, das Gesetz zum Kohleausstieg noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden. In Anbetracht der Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens und der inzwischen großen Dringlichkeit, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, weist der Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes folgende wesentliche Defizite auf:

International vereinbarte Klimaschutzziele können nicht eingehalten werden

Zur Einhaltung der international vereinbarten Klimaschutzziele ist entscheidend, dass Deutschland sein Gesamtbudget nicht überschreitet. Ein klimaphysikalisch und verteilungsethisch gut begründbares CO2-Budget für Deutschland ist rund 6,7 Gt CO2 (SRU 2020). Um das Klima möglichst schnell wirksam zu schützen, müssen insbesondere Maßnahmen mit geringen Vermeidungskosten und sehr hohen Einsparungseffekten ergriffen werden. Ein schneller Kohleausstieg ist dabei wesentlich einfacher und volkswirtschaftlich günstiger als die Reduzierung von Treibhausgasen in anderen Branchen, z.B. dem Verkehrssektor oder der Stahl- oder Zementindustrie. Eine volkswirtschaftlich verträgliche und mit den internationalen Klimaschutzzielen kompatible Minderung der Treibhausgasemissionen lässt sich nur mit einem Kohleausstieg bis etwa 2030 realisieren (Parra et al. 2019; Oei et al. 2020a). Ein späterer Kohleausstieg, der dennoch ein Paris-kompatibles CO2-Budget einhält, wäre nur bei einer Reduktion der Kohleverstromung um bis zu 2/3 in der nächsten Legislaturperiode möglich (SRU 2017).

Die absehbare Verschärfung der europäischen Klimaschutzziele – von minus 40 % auf minus 50 % oder gar minus 55 % in 2030 – würde zudem eine proportionale Verschärfung auch in Deutschland nach sich ziehen oder zumindest gefordert werden (Hainsch et al. 2020). Wenn Deutschland seine Emissionen weniger als proportional reduzieren wollte, müssten andere EU-Staaten mehr Reduktionen leisten, da die EU sich als Ganzes dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat und entsprechend ihre Beiträge berichten muss.

Zahlreiche Studien belegen, dass ein schnellerer Kohleausstieg bis 2030 möglich wäre (z.B. Oei et al. 2019, Kittel et al. 2020, Oei et al. 2020c). Vor diesem Hintergrund kommt Verheyen (2020) zu dem Schluss, dass der “Reduktionspfad der Bundesregierung – niedergelegt im Klimaschutzgesetz und dem KVBG-E [Kohleverstromungsbeendigungsgesetz … ] aus völkerrechtlicher und grundrechtlicher Perspektive nicht ausreichend” ist.

Zudem gibt es in Deutschland eine breite gesellschaftliche Mehrheit für die international vereinbarten Klimaschutzziele. Zwei Drittel der deutschen Haushalte befürworten den Kohleausstieg (IASS, 2020). Und die Wählerinnen und Wähler würden einen rascheren Kohleausstieg bis 2030 einem späteren Ausstiegszeitpunkt vorziehen (Rinscheid & Wüstenhagen, 2019).

Der Kohleausstieg kann kostengünstiger und effektiver gestaltet werden, als im Gesetzentwurf vorgesehen

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres lag der Anteil der Kohle an der deutschen Nettostromerzeugung lediglich bei rund 20 %. Im Jahr 2019 betrug dieser noch 29 %, im Jahr 2018 sogar 37 %. Es zeigt sich, dass der Ausbau erneuerbarer Energien, günstige Gaspreise und gestiegene Preise für Emissionszertifikate die Kohlestromproduktion auch ohne ein Ausstiegsgesetz und ohne Entschädigungszahlungen allein aus wirtschaftlichen Gründen stark zurückdrängen (AG Energiebilanzen, 2020a, 2020b, 2020c, Fraunhofer ISE 2020).

Zum Einhalten des Pariser Klimaschutzabkommens muss der Ausbau der Photovoltaik und der Windkraft in Deutschland vervielfacht werden. Bei der Photovoltaik muss beispielsweise eine Verfünffachung der jährlichen neu installierten Leistung erreicht werden. Hiermit würden rund 200.000 neue zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen, während durch den Braunkohleausstieg etwa 18.500 Arbeitsplätze betroffen wären (DIW, Wuppertal Institut, Ecologic 2018). Bei einem derart schnellen Photovoltaikausbau ist aber ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken bereits in wenigen Jahren ökonomisch nicht mehr möglich. Ein in die Länge gezogener Kohleausstieg wird darum auch den für den Klimaschutz nötigen Ausbau der erneuerbaren Energien verhindern.

Die Entschädigungszahlungen sind rechtlich nicht zwingend

In einem vom BMU beauftragten Gutachten für die Notwendigkeit von Entschädigungszahlungen kommen Schomerus und Franßen (2018) zu dem Schluss,  dass  ein Kohleausstiegsgesetz nicht einer entschädigungswürdigen Enteignung gleichkommt,  sondern  vielmehr  eher  nur  eine Inhalts- und Schrankenbestimmung ist. Ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen entsteht damit nicht. Allerdings empfehlen die Gutachter Übergangs- und Härtefallregelungen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (2018) kommt in seiner Ausarbeitung zur Stilllegung von Kohlekraftwerken zu dem Ergebnis, dass kein generelles Recht darauf besteht, von gesetzlichen Neuregelungen ausgenommen zu werden, bis sich einmal getätigte Investitionen vollständig amortisiert haben. Im vorliegenden Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz wurde dies nicht berücksichtigt.

Es gibt keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit für weitere Zwangsumsiedlungen

Besonders betroffen von der jetzigen Planung des Kohleausstiegs sind die Wohnstätten in den Braunkohlegebieten. Tatsächlich gibt es keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Dörfer für die Gewinnung von Braunkohle zu zerstören und Menschen gegen ihren Willen umzusiedeln. Das geplante Gesetz schreibt jedoch unbegründet dem Tagebau Garzweiler II solch eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit zu – obwohl im Tagebaukomplex Garzweiler-Hambach mit über 700 Millionen Tonnen eine ausreichende Menge Kohle ohne weitere Umsiedlungen gewonnen werden kann (Oei et al. 2020b).

Um ein auf Deutschland berechnetes Treibhausgasbudget einzuhalten, das einer Beschränkung der globalen Erhitzung auf maximal 1,75 Grad entspricht, dürfen aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II ab Januar 2020 nur noch maximal 280 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert werden. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung und der RWE sehen eine Fortführung der Kohleverstromung bis 2038 vor. Daraus resultiert eine Verfeuerung von 630 Millionen Tonnen Braunkohle – ein Vielfaches dessen, was für die Einhaltung der international vereinbarten Klimaschutzziele zulässig, aber dennoch ohne weitere Umsiedlungen realisierbar ist (Oei et al. 2020b, siehe auch SRU 2020).

Auch in anderen Braunkohlerevieren sind ausreichend Kohlevorräte zugänglich, ohne dass weitere Dörfer zerstört werden müssten. Dies betrifft drohende unnötige Umsiedlungen im Lausitzer Revier, im Tagebaufeld Mühlrose von Nochten 2, sowie im Mitteldeutschen Revier das Dorf Pödelwitz, dessen weiteres Bestehen vom Tagebau Vereinigtes Schleenhain bedroht ist (DIW, Wuppertal Institut, Ecologic 2018; Umweltbundesamt 2019).

Fossiles Gas ist nur begrenzt als Übergangstechnologie geeignet

Im Rahmen des Kohleausstiegs plant die Bundesregierung die Umstellung von Kohle- auf Gaskraftwerke finanziell zu fördern. Beispielsweise wird so ein neues Gaskraftwerk am Standort Jänschwalde geplant. Fossile Gaskraftwerke führen jedoch – unter Einbeziehung der Emissionen bei der Rohstoffgewinnung und beim Transport – zu einem Umfang an Treibhausgasemissionen, der nicht mit dem Ziel der angestrebten Klimaneutralität vereinbar ist (Hainsch et al. 2020). Statt der finanziellen Förderung von neuen Gaskraftwerken müsste der Ausbau der erneuerbaren Energien stärker forciert werden. Dies ist, je nach rechtlicher Regelung, auch ohne staatliche Zuschüsse möglich. Mehrere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass die Versorgung von Deutschland und Europa mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen gewährleistet werden kann (z.B. Bartholdtsen et al. 2019).  Löffler et al. (2019) weisen in diesem Zusammenhang nach, dass bei einem beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energien zusätzliche Gaskraftwerke zu “Stranded Assets” werden, was gegen eine vorherige Subventionierung durch Steuergelder spricht.

Aktuelle Links

Offizielle Internetseite des Bundestags mit dem geplanten Ablauf der Sitzung und den Links zu den Gesetzesentwürfen: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-kohleausstieg-701804 (zuletzt aufgerufen am 25.6.2020)

Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz). Veröffentlichung 24.02.2020
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/173/1917342.pdf (zuletzt aufgerufen am 25.6.2020)

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland. (Teil des Entwurfs des Kohleausstiegsgesetz im §42).  (pdf erzeugt am 23.6.2020) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-zur-reduzierung-und-beendigung-der-braunkohleverstromung-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4
(zuletzt aufgerufen am 25.6.2020)

Quellen

AG Energiebilanzen. 2020a. Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland. Daten für die Jahre von 1990 bis 2018 https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=awt_2018_d.pdf

AG Energiebilanzen. 2020b. Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2019 https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=ageb_jahresbericht2019_20200325_dt.pdf

AG Energiebilanzen. 2020c. Energieverbrauch in Deutschland. Daten für das1. Quartal 2020 https://ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName=quartalsbericht_q1_2020.pdf

Bartholdtsen, Hans-Karl, Anna Eidens, Konstantin Löffler, Frederik Seehaus, Felix Wedja, Thorsten Burandt, Pao-Yu Oei, Claudia Kemfert, Christian von Hirschhausen. “Pathways for Germany’s Low-Carbon Energy Transformation Towards 2050”. Energies 2019, 12(15), 2988. https://www.mdpi.com/1996-1073/12/15/2988

DIW, Wuppertal Institut, Ecologic. 2018. “Die Beendigung der energetischen Nutzung von Kohle in Deutschland: Ein Überblick über Zusammenhänge, Herausforderungen und Lösungsoptionen”. https://www.ecologic.eu/sites/files/publication/2018/3537-kohlereader_final.pdf

Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ (Löschel, A., Grimm, V., Lenz, B., Staiß, F.) 2020. Klimaschutz vorantreiben, Wohlstand stärken – Kommentierung zentraler Handlungsfelder der deutschen Energiewende im europäischen Kontext. Juni 2020. https://www.wiwi.uni-muenster.de/ceres/sites/ceres/files/downloads/news/kommentar2020.pdf

Fraunhofer ISE. 2020. Jährlicher Stromerzeugung in Deutschland. (online) https://www.energy-charts.de/energy_de.htm?source=all-sources&period=annual&year=2020 (25.5.2020)

Hainsch, Karlo, Hanna Brauers, Thorsten Burandt, Leonard Göke, Christian von Hirschhausen, Claudia Kemfert, Mario Kendziorski, Konstantin Löffler, Pao-Yu Oei, Fabian Präger and Ben Wealer. 2020. “Make the European Green Deal Real – Combining Climate Neutrality and Economic Recovery” DIW Berlin: Politikberatung kompakt 153. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.791736.de/diwkompakt_2020-153.pdf

IASS. 2020. “Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energiewende 2019”. Potsdam. https://www.iass-potsdam.de/sites/default/files/2020-04/Online_IASS_N-barometer_21x21cm_200415.pdf

Kittel, Martin, Leonard Goeke , Claudia Kemfert , Pao-Yu Oei  Christian von Hirschhausen. 2020. “Scenarios for Coal-Exit in Germany – A Model-Based Analysis and Implications”. European Context. Energies 13, 2041. https://www.mdpi.com/1996-1073/13/8/2041

Löffler, Konstantin, Thorsten Burandt, Karlo Heinsch, Pao-Yu Oei. 2019. “Modeling the low-carbon transition of the European energy system – A quantitative assessment of the stranded assets problem”. Energy Strategy Reviews, Volume 26, November 2019, 100422. https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2211467X19301142?via%3Dihub

Oei, Pao-Yu, Isabell Braunger, Catharina Rieve, Claudia Kemfert und Christian von Hirschhausen. 2020b. “Garzweiler II: Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus”. DIW Berlin: Politikberatung kompakt 150. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.790055.de/diwkompakt_2020-150.pdf

Oei, Pao-Yu, Leonard Göke, Claudia Kemfert, Mario Kendziorski und Christian von Hirschhausen. 2019. “Erneuerbare Energien als Schlüssel für das Erreichen der Klimaschutzziele im Stromsektor”. DIW Berlin: Politikberatung kompakt 133. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.616181.de/diwkompakt_2019-133.pdf

Oei, Pao-Yu, Mario Kendziorski, Philipp Herpich, Claudia Kemfert und Christian von Hirschhausen. 2020a. “Klimaschutz statt Kohleschmutz: Woran es beim Kohleausstieg hakt und was zu tun ist”. DIW Berlin- Politikberatung Kompakt 148. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.725608.de/diwkompakt_2020-148.pdf

Oei, Pao-Yu, Hauke Hermann, Philipp Herpich,  Oliver Holtemöller, Benjamin Lünenbürger, Christoph Schult. 2020c. “Coal phase-out in Germany – Implications and policies for affected regions”. Energy Volume 196. https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0360544220301110

Parra, Paola Yanguas, Niklas Roming, Fabio Sferra, Michiel Schaeffer, Ursula Fuentes Hutfilter, Anne Zimmer, Tino Aboumahboub, Bill Hare. 2018. “Science based coal phase-out pathway for Germany in line with the Paris Agreement 1.5°C warming limit: Opportunities and benefits of an accelerated energy transition”. Climate analytics. https://climateanalytics.org/media/germany_coalphaseout_report_climateanalytics_final.pdf

Rinscheid, Adrian, Rolf Wüstenhagen. 2019. “Policy Brief: German voters would prefer a more ambitious timeline to phase out coal”.  Nature Energy, Vol. 4, 1016-1017. https://rdcu.be/b5aDU

Schomerus, Thomas, Gregor Franßen. 2018. “Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohle-Kraftwerken”. Essen. https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/wbs_gutachten_bf.pdf

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Statistik der Kohlewirtschaft e.V.. 2018. “Der Kohlenbergbau in der Energiewirtschaft der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2018”. Essen, Bergheim. https://kohlenstatistik.de/wp-content/uploads/2019/10/Kohlenwirt_Silberheft_final.pdf

Umweltbundesamt, 2019, “Klimaschutz und Kohleausstieg: Politische Strategien und Maßnahmen bis 2030 und darüber hinaus” Climate Change | 27/2019. Dessau-Roßlau. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-kohleausstieg-politische-strategien

Verheyen, Roda. 2020. Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung am 25.Mai 2020. Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weitere Gesetze (KVBG) https://www.bundestag.de/resource/blob/697116/ac048440f195370eb3f29c3feec3c72f/sve-verheyen-data.pdf

Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestages. 2018. “Stilllegung von Kohlekraftwerken”. WD 3 -3000-360/18.
https://www.bundestag.de/resource/blob/579426/79b26fd54662407f696a224c9aa1955a/WD-3-360-18-pdf-data.pdf

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